Liebe Kunden, für diejenigen unter Ihnen, die detaillierte Informationen zur Gesetzgebung bevorzugen, empfehlen wir eine sehr interessante Lektüre der auf dieser Website aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 🙂
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung von beweglichem Eigentum
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung von beweglichen Sachen im Eigentum von Zídekhk sro.
- Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen Zídekhk s.r.o. als Vermieter (nachfolgend „Vermieter“ oder „Zídekhk s.r.o.“) und einer natürlichen oder juristischen Person als Mieter (nachfolgend „Vertrag“) abgeschlossenen gewerblichen Mietverträge, deren Gegenstand die Vermietung von beweglichen Sachen (nachfolgend „Ware“) im Eigentum des Vermieters ist. Sie bilden einen integralen Bestandteil des Mietvertrags. Vor Vertragsschluss stellen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zusammen mit dem Vertragsentwurf ein Angebot zum Vertragsschluss dar und geben den Willen des Vermieters von Beginn der Vertragsverhandlungen an wieder. Die Person, die mit Zídekhk s.r.o. über den Vertragsschluss verhandelt, gilt bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses als beteiligte Partei. Mit Vertragsschluss bestätigt der Mieter gleichzeitig seine Kenntnis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sein Einverständnis mit deren Inhalt und ist sich bewusst, dass diese die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien regeln. Der verbindliche Inhalt des Vertragsverhältnisses zwischen dem Vermieter und dem Mieter kommt somit erst durch die Vereinbarung einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande, zu deren Abschluss die Vertragsparteien gleichzeitig erklären, dass sie alle vereinbarten Anforderungen enthält, es sei denn, die Vertragsparteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
2. Begründung des Mietverhältnisses
Der Vertrag, dessen Gegenstand die Vermietung von Gütern (nachfolgend „Mietgegenstand“ genannt) ist, kommt mit der Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien zustande und tritt in Kraft:
- bei persönlicher Abholung des Mietgegenstands zum angegebenen Zeitpunkt (Datum), wenn der Kunde den Mietgegenstand von Zídekhk s.r.o. übernimmt.
- bei der Übergabe des Mietgegenstands zu dem Zeitpunkt (unter Angabe von Tag und Uhrzeit), zu dem der Mietgegenstand von Zídekhk sro dem ersten Beförderer zum Zweck der Beförderung an den vom Mieter bestimmten Ort übergeben wird, vorausgesetzt, dass der Mietgegenstand anschließend an den vom Mieter bestimmten Ort geliefert wird.
3. Verbindlichkeit der Angebote
Sofern Zídekhk s.r.o. nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes erklärt, behält sich der Vermieter das Recht vor, das Angebot zu widerrufen, es sei denn, das konkrete und adressierte schriftliche Angebot gibt die Gültigkeitsdauer an (Verbindlichkeit) und der Interessent nimmt das konkrete Angebot von Zídekhk s.r.o. an, indem er den unterzeichneten Vertrag vor Ablauf der so angegebenen Frist an den Vermieter übermittelt. Ist die Gültigkeitsdauer im Angebot nicht angegeben oder wurde es nicht angenommen, sind alle Angebote, Verträge, Bestellungen und Anfragen zur Anmietung von Waren an Zídekhk s.r.o. erst mit ihrer schriftlichen Bestätigung durch Zídekhk s.r.o. auf dem entsprechenden Dokument oder mit der Lieferung oder Reservierung der angebotenen oder bestellten Waren an den Kunden verbindlich.
Die Inhalte von Werbe- und Marketingmaterialien der Zídekhk s.r.o., wie Formulare, Kataloge und Preislisten, sind für die Zídekhk s.r.o. nicht bindend, es sei denn, dies ist ausdrücklich in einem Vertrag vereinbart oder der Vertrag enthält einen entsprechenden Hinweis. Die Zídekhk s.r.o. haftet nicht für Ungenauigkeiten oder Abweichungen in Preisangaben, Abbildungen, Zeichnungen sowie Angaben zu Abmessungen und Gewichten von Waren in Angeboten, Anzeigen oder Katalogen der Zídekhk s.r.o. oder in Formularen zur Bestätigung des Eingangs einer Mietanfrage durch einen potenziellen Kunden, d. h. in allen Phasen vor einem möglichen Vertragsabschluss.
4. Warenreservierung, Stornierung
Bei Zídekhk s.r.o. können Waren reserviert werden, die der Interessent mieten möchte. Die Reservierung erfolgt so, dass bei Abschluss eines Mietvertrags die Dauer der Reservierung und der Tag, an dem der Mietgegenstand beim Vermieter zur Verfügung stehen und vom Mieter übernommen werden muss, festgelegt werden. Die Tatsache, dass der Mieter den reservierten Mietgegenstand nicht zum vereinbarten Termin oder für den vereinbarten Zeitraum übernimmt, entbindet ihn nicht von der Pflicht zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Miete für den gesamten Reservierungszeitraum.
Unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen kann der Mieter die Reservierung des Mietobjekts bis spätestens zum Vortag des Bezugstermins stornieren. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen und dem Vermieter zum im vorstehenden Satz genannten Zeitpunkt zugehen. Gleichzeitig mit der Stornierung ist der Mieter verpflichtet, die sogenannte Stornogebühr an Zídekhk s.r.o. in folgender Höhe zu entrichten:
60 % der vereinbarten Miete, wenn die Reservierung zwischen dem 10. und dem 7. Tag vor dem vertraglich vereinbarten Übernahmetermin des Mietobjekts storniert wird
70 % der vereinbarten Miete, wenn die Reservierung zwischen dem 7. und dem 1. Tag vor dem vertraglich vereinbarten Übernahmetermin des Mietobjekts storniert wird
80 % der vereinbarten Miete, wenn die Reservierung weniger als 1 Tag vor dem vertraglich vereinbarten Übernahmetermin des Mietobjekts storniert wird.
5. Beendigung des Vertrags
Der Mietvertrag wird für eine vereinbarte feste Laufzeit geschlossen – die Laufzeit ist im Vertrag festgelegt. Nutzt der Mieter das Mietobjekt auch nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit weiter und teilt der Vermieter dem Mieter nicht mit, dass eine Verlängerung ausgeschlossen ist, verlängert sich das Mietverhältnis automatisch auf unbestimmte Zeit. Sowohl der Mieter als auch der Vermieter sind dann berechtigt, den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Das Mietverhältnis endet insbesondere durch die Rückgabe des Mietobjekts an den Vermieter oder durch den Rücktritt des Vermieters vom Vertrag. Vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer ist Zídekhk s.r.o. berechtigt, einseitig vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Mieter aufgrund nicht ordnungsgemäßer und nicht fristgerechter Zahlung der vereinbarten Miete in Verzug gerät und dieser Verzug mindestens zwei Werktage andauert, oder wenn der Vermieter vermutet, dass ihm durch die Vertragsdauer und die Veräußerung des Mietgegenstands ein Schaden oder sonstige Beeinträchtigung entstehen könnte, oder im Falle der Einleitung eines Insolvenzverfahrens gegen den Mieter, im Falle der Unterbrechung oder Einstellung der Geschäftstätigkeit des Mieters oder im Falle der Liquidation des Mieters – der Vertrag endet auch im Falle des Todes des Mieters. Zídekhk s.r.o. ist ferner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Zahlung oder die Auffüllung der Kaution im Sinne von Artikel 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Verzug gerät oder wenn der Mieter den Mietgegenstand nicht zurückgibt. Die Folgen des Rücktritts treten mit dem Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung des Mieters ein. Der Rücktritt berührt nicht den Anspruch von Zídekhk s.r.o. auf Zahlung der vereinbarten Miete oder ihres anteiligen Betrags für die Dauer des Mietverhältnisses sowie den Anspruch auf Schadensersatz, Erstattung der im Zusammenhang mit der Mietdauer entstandenen Kosten und Zinsen, einschließlich der Kosten für den Zeitraum nach dem Rücktritt bis zur Rückgabe des Mietgegenstands an Zídekhk s.r.o.
Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag oder einer verspäteten Rückgabe des Mietgegenstands an den Vermieter ist Zídekhk s.r.o. jederzeit, auch ohne vorherige Ankündigung, berechtigt, den Mietgegenstand vom Mieter oder der Person, bei der er sich befindet, in Besitz zu nehmen. Der Mieter ist verpflichtet, Zídekhk s.r.o. die notwendige Unterstützung zu gewähren, damit der Mietgegenstand spätestens zwei Tage nach dem Rücktritt vom Vertrag in Besitz genommen werden kann. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass Zídekhk s.r.o. den Zugang zum Mietgegenstand sicherstellt. Jegliche Haftung von Zídekhk s.r.o. für Schäden, die dem Mieter im Zusammenhang mit der Beendigung des Vertrags oder der Abholung des Mietgegenstands entstehen, ist ausgeschlossen.
6. Verantwortung
Bei Verletzung einer wesentlichen Vertrags- oder sonstigen Pflicht ist die Haftung von Zídekhk s.r.o. auf den Ersatz des tatsächlich entstandenen und vorhersehbaren Schadens beschränkt, jedoch maximal auf die Höhe der vertraglich vereinbarten Miete für den Mietgegenstand; entgangener Gewinn wird nicht gedeckt. Im Falle eines Mangels des Mietgegenstands (aufgrund einer vorherigen Anmietung) oder falls die vom Mieter bestellten Waren nicht vorrätig sind, behält sich Zídekhk s.r.o. das Recht vor, einen anderen Mietgegenstand mit ähnlichen Parametern und Leistungseigenschaften zu liefern. Die Haftung von Zídekhk s.r.o. für dem Mieter im Zusammenhang mit der Anmietung entstandene Schäden ist in vollem Umfang auf die Höhe der vertraglich vereinbarten Miete beschränkt.
7. Miete
Die im Maschinenkatalog von Zídekhk s.r.o. angegebene Miete wird entweder als Tagessatz (sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, gilt die Nutzungsdauer 24 Stunden) oder als Wochensatz berechnet. Die vertraglich vereinbarte Miete, die für die Vertragsparteien verbindlich ist, basiert ebenfalls auf dieser Berechnungsmethode. Bei Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist Zídekhk s.r.o. gemäß Artikel 16 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Zahlung einer Vertragsstrafe berechtigt. Die im Katalog oder im Vertrag angegebene Miete versteht sich zuzüglich Mehrwertsteuer, Wartung, Kraftstoff und Schmierstoffe. Die Mietzahlungspflicht entsteht für jeden Kalendertag der Nutzung des Mietgegenstands, also auch an freien Tagen und während Betriebspausen.
Die Mietgebühr für die Nutzung des Mietgegenstands am Wochenende (wobei als Wochenende der Zeitraum von Freitag 15:30 Uhr bis Montag 8:00 Uhr gilt) wird für eine Nutzung von 12 Stunden bzw. 1,5 Tagen berechnet. Möchte der Interessent die Maschine länger als vier Wochen mieten, wird ihm die Mietgebühr auf Anfrage mitgeteilt.
Bei Anmietung einer Maschine für einen Tag ist der Mieter berechtigt, den Mietgegenstand ab Vertragsbeginn (Punkt 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) 24 Stunden lang zu nutzen, sofern der Folgetag ein Werktag ist. Andernfalls endet das Mietverhältnis am selben Tag, an dem der Mietvertrag abgeschlossen wurde, und der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand bis 16:00 Uhr desselben Tages an den Vermieter zurückzugeben. Die vereinbarte Miete ist bei Rückgabe des Mietgegenstands an den Geschäftsräumen von Zídekhk s.r.o. zu entrichten, wo der Mieter den Mietgegenstand übernommen hat bzw. an dem er ihn gemäß Vertrag zurückgeben muss.
Die im Maschinenkatalog von Zídekhk sro aufgeführten Mietpreise wurden auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Katalogerstellung bestehenden Gegebenheiten berechnet; sie dienen lediglich Informationszwecken und sind für Zídekhk sro beim Abschluss eines Mietvertrags nicht bindend.
Der Interessent nimmt zur Kenntnis, dass jede der Zídekhk sro-Niederlassungen ihre eigene Preispolitik verfolgen kann, die nicht auf andere Zídekhk sro-Niederlassungen übertragbar ist.
Zídekhk s.r.o. behält sich das Recht vor, die Preispolitik einseitig zu ändern und die Miete anzupassen, wenn sich die für die Mietberechnung maßgeblichen Faktoren ändern. Dies gilt nicht für bereits abgeschlossene Verträge. Zu diesen Faktoren zählen unter anderem Änderungen der Transportkosten, der Einfuhr- und Ausfuhrzölle sowie sonstiger Abgaben und/oder Steuern im In- und Ausland, der Löhne, Gehälter, Sozialkosten und Wechselkursschwankungen. Die Entscheidung von Zídekhk s.r.o., die Miete aus den genannten Gründen zu ändern, wird in neu abgeschlossenen Verträgen und Preislisten berücksichtigt.
8. Kaution
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, ist der Mieter verpflichtet, für jede Anmietung des Gegenstands eine Kaution in der im Vertrag festgelegten Höhe zu hinterlegen. Die Höhe der Kaution wird von Zídekhk sro auf einen Betrag festgelegt, der der Mietdauer und dem ungefähren (Verkaufs-)Wert des Mietgegenstands angemessen ist. Möchte der Mieter den Vertrag verlängern, ist er verpflichtet, bis spätestens zum Vertragsende eine neue Kaution zu hinterlegen oder die Kaution auf den von Zídekhk sro mitgeteilten Betrag aufzustocken. Zahlt oder stockt der Kunde die Kaution nicht innerhalb der im vorstehenden Satz genannten Frist und in der von Zídekhk sro festgelegten Höhe auf, ist Zídekhk sro berechtigt, einseitig vom Vertrag zurückzutreten. Dies berührt nicht den Anspruch von Zídekhk sro auf Schadensersatz oder eine Vertragsstrafe wegen verspäteter Rückgabe des Mietgegenstands. Der Mieter erkennt an, dass die Kaution nicht als Vorauszahlung der Miete zu verstehen ist. Am Tag der Vertragsbeendigung ist Zídekhk s.r.o. berechtigt, die Kaution mit ihren zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung bestehenden Forderungen gegenüber dem Mieter aus allen zu diesem Zeitpunkt bestehenden Vertragsverhältnissen zwischen Zídekhk s.r.o. und dem Mieter zu verrechnen. Werden alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag vom Kunden fristgerecht erfüllt, wird die hinterlegte Kaution unverzüglich zurückerstattet oder, nach Verrechnung aller Forderungen des Vermieters gegen den Mieter, anteilig zurückgezahlt. Der Vermieter stellt dem Mieter eine schriftliche Bestätigung über die Zahlung der Kaution aus (mit Angabe des Betrags und des Zahlungsdatums). Die Zahlung der Kaution erfolgt nach Ermessen von Zídekhk s.r.o. in bar oder per Banküberweisung.
9. Kontrolle
Um jegliche Zweifel oder Missverständnisse zu vermeiden, ist der Mieter verpflichtet, das Mietobjekt unverzüglich nach Übernahme zu überprüfen. Sollten Mängel, Unzulänglichkeiten oder Beanstandungen am Mietobjekt vorliegen, ist der Mieter verpflichtet:
Bitte kontaktieren Sie Zídekhk sro umgehend schriftlich (z. B. per E-Mail).
Mit der Annahme der Ware bestätigt der Mieter, diese ordnungsgemäß geprüft und für einwandfrei befunden zu haben. Der Vermieter haftet nicht für Mängel, die während der Prüfung festgestellt und vom Mieter nicht vor der Warenannahme beanstandet wurden. Mit der Warenannahme geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung der Ware auf den Mieter über und verbleibt bis zur Rücknahme der Ware durch den Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses. Es gelten die Bestimmungen von Artikel 15 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Muss der Mietgegenstand auf Anweisung des Vermieters von einem Spediteur oder Dritten an Zídekhk s.r.o. zurückgebracht werden, wird er geprüft. Die Übernahme des Mietgegenstands zum Transport durch einen Spediteur oder Dritten gilt nicht als Prüfung. Möchte der Mieter bei der Prüfung anwesend sein, muss er dies Zídekhk s.r.o. vorab schriftlich mitteilen, damit ein Termin vereinbart werden kann (innerhalb von 24 Stunden nach Anlieferung der Ware an den Vermieter). Werden Schäden, Verluste, mangelnde Reinigung oder unzureichende Verpackung ohne Anwesenheit des Mieters festgestellt, ist das Ergebnis der Prüfung durch Zídekhk s.r.o. auch für den Mieter verbindlich. Zídekhk s.r.o. führt die Prüfung durch und teilt dem Mieter das Ergebnis innerhalb von zehn Tagen (ohne Wochenenden und Feiertage) nach Rückgabe des Mietgegenstands mit. Zídekhk s.r.o. kann dann umgehend eine Reparatur oder einen Ersatz veranlassen und dem Mieter alle damit verbundenen Kosten in Rechnung stellen.
Der beschädigte Mietgegenstand oder einzelne Teile, die nicht repariert werden können, werden dem Mieter spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung und Zahlung der Entschädigung für den Schaden zur Verfügung gestellt.
10. Beschädigung und/oder Verlust
Schäden am Mietgegenstand während der Mietzeit (d. h. ab Gefahrübergang) sind vom Mieter unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden, schriftlich an Zídekhk s.r.o. zu melden. Jegliche Beschädigung, jeder Verlust oder jede Zerstörung des Mietgegenstands ist meldepflichtig. Der Mieter ist verpflichtet, den entstandenen Schaden zu ersetzen. Die Entschädigung berechnet sich nach dem Zeitwert des Mietgegenstands zum Zeitpunkt des Schadens, dem aktuellen Anschaffungspreis eines identischen oder ähnlichen Gegenstands abzüglich der buchhalterischen Abschreibung, der Anzahl der Betriebsstunden des beschädigten oder verlorenen Gegenstands oder den Kosten für die Reparatur des beschädigten, von Zídekhk s.r.o. gemieteten Gegenstands. Gleiches gilt für Schäden an einzelnen Teilen und/oder Zubehörteilen des Mietgegenstands. Zusätzlich zu dieser Haftung haftet der Mieter für alle weiteren Schäden, die Zídekhk sro im Zusammenhang mit der Beschädigung und/oder dem Verlust des Mietgegenstands entstehen.
Falls der Leasinggegenstand nach Verlust und Zahlung des Zeitwerts durch den Leasingnehmer gemäß dem vorstehenden Absatz wiedergefunden und an Zídekhk s.r.o. zurückgegeben wird, ist der Leasingnehmer verpflichtet, die Miete für den gesamten Zeitraum zu zahlen, in dem sich der Gegenstand nicht in der Verfügungsgewalt von Zídekhk s.r.o. befand. Dieser Betrag wird vom gezahlten Zeitwert des Leasinggegenstands abgezogen; ein etwaiger Restbetrag wird dem Leasingnehmer unverzüglich ausgezahlt.
Zídekhk s.r.o. haftet nicht für Schäden, die dem Mieter oder Dritten im Zusammenhang mit der Nutzung des Mietgegenstands entstehen, außer im Falle einer gesetzlichen Haftung für Schäden aufgrund eines Produktmangels. Die Haftung des Vermieters ist jedoch auf den Ersatz tatsächlicher, vorhersehbarer Schäden beschränkt; die entsprechenden Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches gelten für den Haftungsausschluss. Der Mieter ist verpflichtet, Zídekhk s.r.o. bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter gegen Zídekhk s.r.o. wegen Schäden, die dem Mieter im Zusammenhang mit der Nutzung des Mietgegenstands entstanden sind, angemessen zu unterstützen.
Zídekhk s.r.o. erklärt, dass sie in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen eine Haftpflichtversicherung für Schäden abgeschlossen hat, die durch den Betrieb motorisierter Geräte verursacht werden. Im Falle eines Schadens an Dritten im Zusammenhang mit der Nutzung des Mietgegenstands ist der Mieter verpflichtet, alle nicht durch die Versicherung gedeckten Ansprüche zu begleichen, insbesondere:
- Ansprüche Dritter auf Schadensersatz, die im Allgemeinen von der Versicherungsgesellschaft im Rahmen des oben genannten Versicherungsvertrags abgedeckt sind, in bestimmten Fällen jedoch vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind (z. B. bei Schäden, die beim Führen eines Kraftfahrzeugs unter Alkoholeinfluss oder Drogeneinfluss verursacht werden usw.)
- Selbstbeteiligung in der im Versicherungsvertrag festgelegten Höhe
Ungeachtet des Verschuldens haftet der Mieter gegenüber Zídekhk s.r.o. für Schäden, die durch Verlust, Diebstahl, Zerstörung oder Beschädigung des Mietgegenstands, seiner Teile und/oder seines Zubehörs entstehen. Der Mieter verpflichtet sich, alle vorbeugenden Maßnahmen gegen Diebstahl des Mietgegenstands zu treffen, um die Hauptverpflichtung zu erfüllen, den Mietgegenstand in dem Zustand an Zídekhk s.r.o. zurückzugeben, in dem er ihn von Zídekhk s.r.o. übernommen hat.
11. Meinung
Die Kosten für die Erstellung eines Sachverständigengutachtens auf Verlangen von Zídekhk s.r.o. zur Feststellung der Schadenshöhe sowie der Reparatur- und/oder Wiederherstellungskosten des Mietgegenstands in seinen ursprünglichen Zustand (Zustand bei Übernahme durch den Mieter) trägt der Mieter. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass, falls die von Zídekhk s.r.o. geschätzte Schadenshöhe 35.000 CZK übersteigt, das Gutachten auf Kosten des Mieters von einem Sachverständigen oder einem Sachverständigeninstitut mit entsprechender Spezialisierung, nach Ermessen von Zídekhk s.r.o., erstellt wird. Liegt die von Zídekhk s.r.o. geschätzte Schadenshöhe unter 35.000 CZK, behält sich Zídekhk s.r.o. das Recht vor, eine eigene Schadensbewertung vorzunehmen. Die so ermittelte Schadenshöhe ist für den Mieter bindend.
12. Nutzung und Wartung
Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand am vereinbarten Termin und im gleichen Zustand wie bei Übernahme an Zídekhk s.r.o. zurückzugeben. Der Mieter hat den Mietgegenstand sauber, sortiert und verpackt zurückzugeben. Bei unzureichender Sortierung oder Reinigung des Mietgegenstands werden dem Mieter die Kosten für die Nachbesserung (gemäß der Preisliste des Vermieters) in Rechnung gestellt.
13. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, Zídekhk sro jederzeit Zugang zum Mietobjekt zu gewähren. Der Mieter verpflichtet sich, alle Ansprüche Dritter in Bezug auf das Mietobjekt gegen den Mieter oder Zídekhk sro zurückzuweisen. Der Mieter verpflichtet sich, Zídekhk sro unverzüglich schriftlich über solche Ansprüche Dritter zu informieren. Der Mieter ist berechtigt, das Mietobjekt unterzuvermieten und/oder Dritten dessen Nutzung zu gestatten, jedoch nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Zídekhk sro.
Der Mieter haftet jedoch stets für alle Schäden am Mietgegenstand, unabhängig davon, wer den Schaden verursacht hat oder ob die Vermietung zulässig war oder nicht. Der Mieter ist berechtigt, den Mietgegenstand ausschließlich an die im Vertrag angegebene Adresse zu transportieren oder transportieren zu lassen. Der Mieter und/oder Dritte sind verpflichtet, Zídekhk sro unverzüglich über jegliche rechtliche Schritte zu informieren, die zur Pfändung des beweglichen und/oder unbeweglichen Vermögens des Mieters und/oder Dritter oder des Mietgegenstands führen und/oder die Eigentumsrechte von Zídekhk sro am Mietgegenstand in irgendeiner Weise einschränken und/oder beeinträchtigen könnten.
14. Bußgelder und Steuern
Der Mieter verpflichtet sich, alle Kosten, Steuern (einschließlich lokaler Gebühren) und/oder Bußgelder zu zahlen, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Mietgegenstands durch den Mieter und/oder einen Dritten entstehen oder erhoben werden.
15. Beschädigungsrisiko beim Be- und Entladen
Der Mieter trägt das Risiko des Verlusts und/oder der Beschädigung des Mietgegenstands während der gesamten Mietdauer, einschließlich des Transports durch oder für den Mieter. Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand sachgemäß und entsprechend der Art des Gutes und der Transportart zu verpacken und zu verladen. Dies gilt auch für Mieter, die den Mietgegenstand von Zídekhk s.r.o. in Containern erhalten und selbst be- und entladen. Der Mietgegenstand muss sorgfältig verladen werden, um Beschädigungen durch Verrutschen oder Umkippen der Ladung während des Transports zu vermeiden. Zídekhk s.r.o. überprüft die ordnungsgemäße Verladung im Hinblick auf den Transport nicht.
Wenn der Mieter beim Be- oder Entladen des Mietgegenstands die Hilfe von Mitarbeitern der Zídekhk sro in Anspruch nimmt, geschieht dies ausschließlich auf eigenes Risiko und in eigener Verantwortung des Mieters; für Schäden am Mietgegenstand, die von den vorgenannten Personen verursacht werden, hat der Mieter keinerlei Anspruch auf Regressansprüche gegen die Zídekhk sro.
16. Rückgabe
Wird der Mietgegenstand nicht zum Vertragsende an Zídekhk s.r.o. zurückgegeben, ist der Mieter verpflichtet, Zídekhk s.r.o. eine Vertragsstrafe in Höhe der Tagesmiete zuzüglich 25 % der Tagesmiete für jeden Tag der Verzögerung bis zur tatsächlichen Rückgabe des Mietgegenstands zu zahlen. Es gilt § 2320 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Zur Begleichung der Vertragsstrafe ist Zídekhk s.r.o. berechtigt, die Kaution gemäß Artikel 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bis zur vollen Höhe zu verwenden. Übergabe und Abnahme des Mietgegenstands werden in einem Übergabeprotokoll festgehalten.
17. Fahrerassistenz
Sofern Zídekhk sro und der Mieter vereinbaren, dass der Mietgegenstand an den Mieter geliefert und/oder von ihm abgeholt wird, ist der Mieter verpflichtet, beim Be- und/oder Entladen des Mietgegenstands am vereinbarten Ort angemessene Hilfe zu leisten, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich etwas anderes. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht nach, ist er verpflichtet, Zídekhk sro die dadurch entstandenen Kosten zu erstatten.
18. Import und Export
Die Einfuhr und Abholung der Leasinggegenstände erfolgt durch die Transportabteilung von Zídekhk s.r.o. zwischen 7:00 und 17:00 Uhr. Wünscht der Leasingnehmer die Einfuhr und/oder Abholung zu einem bestimmten, genauer vereinbarten Zeitpunkt, berechnet Zídekhk s.r.o. eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 50 % der regulären Transportkosten. Zídekhk s.r.o. liefert die Leasinggegenstände ausschließlich bis zum Erdgeschoss. Der Leasingnehmer ist verpflichtet sicherzustellen, dass eine von ihm schriftlich bevollmächtigte Person zur vereinbarten Übergabezeit und zum vereinbarten Ort anwesend ist. Andernfalls ist Zídekhk s.r.o. berechtigt, die Leasinggegenstände zurückzunehmen. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Leasingnehmer. Im Falle einer Streitigkeit darüber, ob der Leasinggegenstand von Zídekhk sro ordnungsgemäß und fristgerecht geliefert wurde, trägt der Leasingnehmer die Beweislast für das Gegenteil.
Wenn die Parteien vereinbaren, dass Zídekhk s.r.o. den Mietgegenstand beim Mieter abholt, ist der Mieter verpflichtet, Zídekhk s.r.o. mindestens 48 Stunden im Voraus (ausgenommen Wochenenden und Feiertage) schriftlich mitzuteilen, dass der Mietgegenstand zur Abholung bereit ist. Das Risiko einer Beschädigung des Mietgegenstands trägt der Mieter bis zur Übergabe des Mietgegenstands an Zídekhk s.r.o. oder einen von Zídekhk s.r.o. mit der Abholung beauftragten Dritten.
Am vereinbarten Abholtag muss der Mietgegenstand ab 8:00 Uhr morgens zur Abholung durch Zídekhk sro bereitstehen. Er muss sortiert, gereinigt und geordnet sein und im Erdgeschoss bereitgestellt werden. Um die Qualität des Mietgegenstands zu erhalten, verbleibt die Originalverpackung beim Mieter. Wird der Mietgegenstand nicht ordnungsgemäß und rechtzeitig für den Transport vorbereitet, ist der Mieter verpflichtet, Zídekhk sro die dadurch entstehenden Mehrkosten zu erstatten. Diese Kosten werden mit einem Betrag erstattet, der der Tagesmiete zuzüglich der zusätzlichen Transportkosten entspricht.
Der Mieter ist verpflichtet, eine bevollmächtigte Person zu benennen, die den Mietgegenstand am vereinbarten Tag an Zídekhk s.r.o. übergibt. Erfolgt dies nicht, ist Zídekhk s.r.o. dennoch berechtigt, den Mietgegenstand abzuholen. Im Streitfall darüber, ob der Mietgegenstand tatsächlich in der korrekten Menge und/oder im ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben wurde, trägt der Mieter die Beweislast.
19. Mietzahlung
Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Zahlung der Mietgebühr über das Zahlungsportal des Online-Shops www.zidekhk.com oder bei Rückgabe des Mietgegenstands in bar oder durch Begleichung der von Zídekhk s.r.o. ausgestellten Rechnung.
Diese Rechnungen werden auf Wunsch des Mieters mit einer Bestellnummer oder einer anderen Kennzeichnung versehen. Aufgrund der vollautomatischen Rechnungsstellung ist eine Rücksendung der Bestellung zusammen mit der Rechnung am Ende des Mietverhältnisses nicht möglich. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Anspruch auf Skonto oder Aufrechnung fällig. Bei einer Mietdauer von mindestens zwei Wochen ist die Miete für zwei Wochen im Voraus zu entrichten. Zahlt der Mieter die Rechnung nicht fristgerecht, gerät er in Zahlungsverzug. Gleiches gilt, wenn die Miete aufgrund unzureichender Deckung oder sonstigen Fehlverhaltens seitens des Mieters nicht fristgerecht gezahlt wird. Im Falle des vorgenannten Zahlungsverzugs ist Zídekhk s.r.o. berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten und den Mietgegenstand unverzüglich zu entfernen. Der Mieter ist verpflichtet, alle Zídekhk s.r.o. entstandenen Kosten und Schäden zu ersetzen.
20. Verzögerung seitens des Mieters
Zahlt der Mieter die vereinbarte Miete nicht innerhalb der festgelegten Frist oder innerhalb einer kürzer vereinbarten Frist, gerät er in Zahlungsverzug. In diesem Fall ist Zídekhk s.r.o. berechtigt, ohne vorherige Benachrichtigung des Mieters eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,1 % des geschuldeten Betrags für jeden Tag des Zahlungsverzugs sowie sämtliche Kosten der gerichtlichen und/oder außergerichtlichen Beitreibung der Forderung zu zahlen. Die Frist für die Beanstandung einer Rechnung beträgt 10 Tage ab Rechnungsdatum. Ohne die schriftliche Zustimmung von Zídekhk s.r.o. ist der Mieter nicht berechtigt, mit anderen Forderungen aufzurechnen und/oder seine Zahlungen einzustellen.
21. Mieterversicherung für den Fall von Schäden am Mietobjekt
Zídekhk s.r.o. ist berechtigt, auf Grundlage der Vertragsbedingungen vom Interessenten den Abschluss einer angemessenen Haftpflichtversicherung für Schäden am Mietobjekt sowie die Hinterlegung der Versicherungsprämie zugunsten von Zídekhk s.r.o. zu verlangen. Zídekhk s.r.o. ist berechtigt, den Vertragsabschluss abzulehnen und die Übergabe des Mietobjekts an den Mieter bis zur Vorlage eines Nachweises über den Abschluss der Versicherung gemäß dem vorstehenden Satz auszusetzen. Während der Aussetzung der Übergabe aufgrund des Fehlens einer angemessenen Versicherung bleibt der Mieter zur Mietzahlung verpflichtet. Zídekhk s.r.o. behält sich das Recht vor, dem Interessenten/Mieter zusätzliche Verpflichtungen hinsichtlich der Haftungsbeschränkung für ausgewählte (Versicherungs-)Risiken gemäß Ziffer 21.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufzuerlegen. Im Falle eines Verstoßes gegen die oben genannten Verpflichtungen ist Zídekhk sro berechtigt, einseitig vom Vertrag zurückzutreten.
Gemäß ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ermöglicht Zídekhk s.r.o. dem Interessenten, vor Vertragsabschluss eine Haftungsausschlusserklärung für versehentliche Beschädigung des Mietgegenstands abzuschließen. Der Abschluss einer solchen Erklärung ist nur für ausgewählte Waren des Unternehmens möglich. Die genauen Bedingungen für den Abschluss einer solchen Haftungsausschlusserklärung können dem Interessenten an allen Standorten von Zídekhk s.r.o. mitgeteilt werden.
22. Streitigkeiten
Alle Streitigkeiten aus einem mit Zídekhk sro geschlossenen Vertrag werden von dem nach tschechischem Recht zuständigen Gericht entschieden.
Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bei Vertragsschluss richten sich nach dem Vertrag und den beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sinngemäß auch für die Verhandlungen zwischen Zídekhk s.r.o. und dem Interessenten über den Vertragsschluss, die vor Vertragsschluss bis zum Abschluss der Verhandlungen geführt werden. Daher kann sich keine der Vertragsparteien auf gegenseitige Geschäftspraktiken berufen. Die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., des Bürgerlichen Gesetzbuches (im Folgenden „BGB“), finden nur auf Sachverhalte Anwendung, die nicht durch den Vertrag und/oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt sind. Zur Klarstellung: Die folgenden Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches finden auf Verhandlungen vor Vertragsschluss bzw. bis zum Abschluss der Verhandlungen über den Vertragsschluss durch Vereinbarung der Parteien keine Anwendung: § 1729 des Bürgerlichen Gesetzbuches, § 1732 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches, § 1740 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches, § 1751 Absatz 2 NOZ, § 1765-§ 1766 NOZ, § 1793-§ 1794 NOZ, § 2208 NOZ, § 2318 NOZ, § 2320 Absatz 1 OZ und § 2317 NOZ.
24. Änderung der Geschäftsbedingungen
Zídekhk sro behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch neue zu ersetzen, die Bestandteil neuer Verträge werden und dadurch wirksam und verbindlich sind.
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